Vergütungsfragen im Anstellungsverhältnis: Variable Vergütung, Mindestlohn, Entgelttransparenz, Vergütung während Mutterschutz und Elternzeit, Sonderzahlungen und Rückzahlungsklauseln
Im dritten Teil unserer neunteiligen Fortbildungsreihe widmen wir uns einem zentralen und häufig konfliktträchtigen Thema des Arbeitsverhältnisses: Der Vergütung.
Wir informieren Sie zunächst über allgemeine Gestaltungsmöglichkeiten bei Vergütungsvereinbarungen und klären auf, ob jede Arbeitsleistung mit gleicher Vergütung honoriert werden muss. Auch über Möglichkeiten der Gestaltung variabler Vergütung möchten wir Sie informieren.
Wie verhält es sich mit Zuschlägen für geleistete Mehrarbeit, insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, nach der eine tarifliche Regelung, die vorsieht, dass Teilzeitbeschäftigte Überstundenzuschläge erst dann erhalten, wenn sie die tägliche Arbeitszeit eines Vollzeitarbeitnehmers überschreiten, unwirksam ist?
Wie stellen Sie zudem sicher, dass die Vorgaben des Mindestlohngesetzes eingehalten werden – auch bei Praktikanten, Minijobbern oder besonderen Arbeitszeitmodellen?
Weiter erläutern wir Ihnen die Pflichten aus dem Entgelttransparenzgesetz und zeigen Ihnen, wie Sie mit Auskunftsansprüchen umgehen können.
Die Vergütung in besonderen Lebensphasen wie Mutterschutz und Elternzeit ist häufig Gegenstand von Unsicherheiten – wir legen die Grundsätze dar.
Zu guter Letzt geht es um die rechtssichere Gestaltung von Sonderzahlung und Rückzahlungsklauseln: Wie vermeiden Sie teure Fehler?
Hiermit laden wir Sie ganz herzlich ein zu dem Seminar:
„Vergütungsfragen im Anstellungsverhältnis: Variable Vergütung, Mindestlohn, Entgelttransparenz, Vergütung während Mutterschutz und Elternzeit, Sonderzahlungen und Rückzahlungsklauseln"
Das Seminar findet statt am 21. Mai 2025 von 10:00 Uhr bis 12:45 Uhr im havenhostel Stade.
Nähere Informationen zu dem Seminar entnehmen Sie bitte der Einladung, die als Download bereitsteht.
Anmeldungen von Arbeitgebern, Personal- und Rechtsabteilungen werden über die Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefon-Nr. 04141-4101-17 oder per E-Mail: boesler@agv-stade.de erbeten.
Datenschutzhinweis: Im Rahmen der Mitgliedschaft des Unternehmens im Arbeitgeberverband Stade Elbe-Weser-Dreieck e. V. speichern wir Ihre Anmeldedaten (Unternehmen, Namen, ggf. E-Mail-Adresse) für die Seminarverwaltung und -abwicklung. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die oben genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Zuvor können Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, die Löschung der Anmeldedaten zu verlangen, soweit nicht gesetzliche Dokumentationspflichten entgegenstehen. Zur Ausübung des Rechts genügt eine formlose Mitteilung an info@agv-stade.de.
Datum, Uhrzeit | 21.05.2025 10:00 |
Termin-Ende | 21.05.2025 12:45 |
Einzelpreis | 40,00€ |
Ort | havenhostel Stade |
Datei(en) | 2025-04-30 Einladung.pdf |